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Grundrisspläne, sowie Berechnung von Wohnflächen und Bruttonutzflächen nach DIN 277

Von Christian Strandt am 30.06.2025 13:22 Uhr

Warum ist die Aktualisierung Ihrer Grundrisspläne so wichtig?

Das genaue Abbild des "Ist-Zustandes" ist entscheidend, um Probleme zu vermeiden und eine solide Basis für alle weiteren Schritte zu schaffen:

  • Rechtliche Sicherheit: Für die Baugenehmigung oder bei Abnahmen müssen die Pläne den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Nicht dokumentierte Änderungen können zu Problemen mit Behörden oder Versicherungen führen.

  • Fehlervermeidung auf der Baustelle: Wenn Handwerker mit veralteten Plänen arbeiten, kann das zu Fehlern, Mehraufwand und kostspieligen Nacharbeiten führen. Aktuelle Pläne sorgen für eine reibungslose Koordination.

  • Grundlage für zukünftige Projekte: Egal ob ein späterer Umbau, eine Sanierung, die Installation neuer Technik oder der Verkauf der Immobilie – präzise "As-Built"-Pläne (Pläne des tatsächlich gebauten Zustands) sind unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und den Wert zu erhalten.

  • Effizientes Facility Management: Für die Wartung und Instandhaltung von Gebäuden sind detaillierte und aktuelle Grundrisse Gold wert. Sie erleichtern die Lokalisierung von Leitungen, Anschlüssen oder speziellen Bauteilen.

  • Kostenkontrolle: Unerwartete Änderungen, die nicht dokumentiert werden, können zu unübersichtlichen Kosten führen. Eine saubere Planaktualisierung hilft, den Überblick zu bewahren.

  • Wann sollten Grundrisspläne aktualisiert werden?

  •  Eine Aktualisierung ist in verschiedenen Szenarien notwendig oder sinnvoll:

    • Während der Bauphase: Änderungen am Bauablauf, Materialanpassungen, Verschiebung von Wänden, Türen oder Fenstern müssen zeitnah in den Plänen vermerkt werden.

    • Nach der Fertigstellung ("As-Built"-Pläne): Die endgültigen Pläne sollten den tatsächlich errichteten Zustand des Gebäudes widerspiegeln, inklusive aller Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf.

    • Bei Umbauten und Renovierungen: Jede strukturelle Veränderung oder neue Raumaufteilung erfordert eine Anpassung der bestehenden Grundrisse.

    • Bei Änderungen der Nutzung: Wenn sich die Funktion eines Raumes oder einer Etage ändert (z.B. Büro zu Wohnung), sollten die Pläne dies widerspiegeln.

    • Für den Immobilienverkauf: Potenzielle Käufer benötigen aktuelle und realistische Grundrisse, um sich ein genaues Bild der Immobilie machen zu können.

    • Unser Service: Professionelle Aktualisierung Ihrer Grundrisspläne

       Wir nehmen Ihre vorhandenen Grundrisspläne – egal ob handgezeichnet, alte CAD-Dateien oder digitale Scans – und überarbeiten sie präzise und normgerecht. Dabei gehen wir wie folgt vor:

      1. Bestandsaufnahme und Analyse: Wir prüfen Ihre vorhandenen Pläne und besprechen mit Ihnen die notwendigen Änderungen oder die gewünschten Aktualisierungen. Bei Bedarf führen wir eine Begehung vor Ort durch, um den Ist-Zustand zu erfassen.

      2. Digitale Erfassung / Überarbeitung: Wir digitalisieren bestehende analoge Pläne oder arbeiten die Änderungen direkt in Ihre digitalen Dateien ein. Dabei achten wir auf höchste Präzision und Detailgenauigkeit.

      3. Einpflegen von Änderungen: Ob neue Wände, verschobene Türen, zusätzliche Fenster oder aktualisierte technische Installationen – alle Modifikationen werden sauber und verständlich in den Grundriss integriert.

      4. Maßstab, Symbole und Legenden: Wir stellen sicher, dass alle Elemente den aktuellen Normen entsprechen und der Plan klar lesbar ist.

      5. Bereitstellung: Sie erhalten die aktualisierten Grundrisspläne in den gewünschten Formaten (z.B. PDF für den Druck, DWG für die Weiterbearbeitung).


      Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Grundrisspläne auf den neuesten Stand zu bringen. Eine präzise Dokumentation spart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven – heute und in der Zukunft.

      [Jetzt unverbindlich anfragen und Ihre Pläne aktualisieren lassen]

    • Wohnfläche und Bruttonutzfläche nach DIN 277: Klare Definitionen für Ihr Gebäude

       Wenn es um die Planung, den Bau oder die Bewertung von Immobilien geht, sind präzise Flächenangaben unerlässlich. Die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) bietet hierfür eine verlässliche und deutschlandweit anerkannte Grundlage. Sie sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit – entscheidend für Architekten, Bauherren, Gutachter und Immobilienkäufer.

       Was ist die Wohnfläche nach DIN 277?

       Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kennzahlen für die Nutzung von Immobilien. Sie ist maßgeblich für Mietverträge, Kaufpreise und die Berechnung von Nebenkosten.

      Nach DIN 277 wird die Wohnfläche aus der Summe der anrechenbaren Grundflächen aller zu einer Wohnung gehörenden Räume gebildet. Dies umfasst in der Regel: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Esszimmer, Arbeitszimmer, Küchen, Bäder und Toiletten, Flure und Dielen innerhalb der Wohnung und Abstellräume innerhalb der Wohnung

      • Wichtige Besonderheiten der Wohnflächenberechnung nach DIN 277:
      • Räume unter Dachschrägen: Flächen unter Dachschrägen oder in Nischen werden nur anteilig oder gar nicht angerechnet, je nach lichter Höhe. Volle Anrechnung bei einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern. Hälftige Anrechnung bei einer lichten Höhe zwischen 1 Meter und 2 Metern. Keine Anrechnung bei einer lichten Höhe unter 1 Meter.

      • Balkone, Terrassen, Loggien: Diese Flächen werden in der Regel zu 25 % (in Ausnahmefällen bis zu 50 %) der Wohnfläche zugerechnet, sofern sie ausschließlich zur Wohnung gehören.

      • Nicht zur Wohnfläche gehören: Kellerräume, Dachböden (sofern nicht zu Wohnzwecken ausgebaut), Waschküchen, Heizungsräume, Garagen und Geschäftsräume.

        • Die korrekte Ermittlung der Wohnfläche ist essenziell, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Basis für alle finanziellen Aspekte zu schaffen.

      Was ist die Bruttonutzfläche (BNF) nach DIN 277?

       Die Bruttonutzfläche (BNF) ist ein umfassenderer Flächenbegriff als die Wohnfläche und besonders relevant für die Planung und Kostenermittlung von Bauwerken. Sie wurde in der aktuellen DIN 277:2021-08 als Nachfolgerin der früheren "Nutzfläche" neu definiert, um eine noch präzisere und praxisnahe Abgrenzung zu ermöglichen.

      Die BNF ist die Summe der Grundflächen aller Räume, die einer bestimmten Nutzung dienen. Sie umfasst sowohl die Hauptnutzflächen (HNF) als auch die Nebennutzflächen (NNF).

      Die Bruttonutzfläche (BNF) gliedert sich in folgende Kategorien:

    • Nutzungsflächen (NUF): Diese Flächen dienen der eigentlichen Nutzung des Bauwerks, z.B. Wohnen, Arbeiten, Lehren, Heilen, etc. Sie entsprechen im Wesentlichen den früheren Nutzflächen.

    • Wohnen: Wohnräume, Schlafräume, Küchen, Bäder, etc;  Büroarbeit: Büroräume, Besprechungsräume; Produktion, Hand- und Maschinenarbeit: Werkstätten, Produktionshallen; Lagern, Verkaufen, Verteilen: Lagerräume, Verkaufsflächen.

    • Und viele weitere spezifische Nutzungsarten.

        • Verkehrsflächen (VF): Hierzu gehören Flächen, die dem Zugang zu Räumen, dem Aufenthalt in ihnen, dem Verlassen des Bauwerks und dem Verkehr innerhalb des Bauwerks dienen (z.B. Treppenräume, Aufzugschächte, Flure, Eingangsbereiche).

        • Technikflächen (TF): Dies sind Flächen, die der Unterbringung von technischen Anlagen dienen, die für den Betrieb des Gebäudes notwendig sind (z.B. Heizungsräume, Lüftungszentralen, Elektroverteilerräume).

      Abgrenzung zu anderen Flächenbegriffen:

      Es ist wichtig, die Bruttonutzfläche von anderen Flächen zu unterscheiden:

      • Bruttogrundfläche (BGF): Umfasst die Summe aller Geschossflächen eines Bauwerks (inklusive Konstruktionsflächen, aber ohne untergeordnete Bauteile). Die BNF ist ein Teil der BGF.

      • Netto-Raumfläche (NRF): Die Summe der Nutzungsflächen (NUF), Technikflächen (TF) und Verkehrsflächen (VF) – also die Bruttonutzfläche.

      • Konstruktionsgrundfläche (KGF): Die Grundfläche von allen Baukonstruktionen, die die Räume umschließen (z.B. Wände, Stützen).

      • Die präzise Ermittlung der Bruttonutzfläche ist von großer Bedeutung für die Kostenberechnung nach DIN 276, die Bewertung von Gewerbeimmobilien, die Flächeneffizienz und die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben.


    • Vertrauen Sie auf Experten für präzise Flächenberechnungen

       Ob für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Beantragung einer Baugenehmigung oder die Erstellung einer Mietabrechnung: Korrekte und nach DIN 277 normierte Flächenangaben sind unerlässlich. Wir bieten Ihnen professionelle und transparente Flächenberechnungen, auf die Sie sich verlassen können.

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