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Baubegleitung

Von Christian Strandt am 18.10.2024 08:13 Uhr

Baubegleitung im Rahmen der Gesetze für Gebäudeenergieeffizienz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderung von Baubegleitung im Rahmen der GEG und BEG zielt darauf ab, die energetische Qualität von Gebäuden bei Sanierungen und Neubauten zu verbessern. Gefördert werden dabei die Kosten für die Erstellung einer energetischen Fachplanung sowie die Baubegleitung durch einen Energieberater oder Sachverständigen.

Förderfähige Leistungen

Die förderfähigen Leistungen im Rahmen der Baubegleitung umfassen:

  • Erstellung einer energetischen Fachplanung: Diese beinhaltet die Ermittlung des energetischen Ist-Zustands des Gebäudes, die Definition von energetischen Sanierungsmaßnahmen und die Erstellung eines Sanierungskonzepts.
  • Baubegleitung: Die Baubegleitung umfasst die Kontrolle der Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen nach dem Sanierungskonzept. Dazu gehört die Kontrolle der Ausführung der Arbeiten, die Dokumentation von Abweichungen und die Abnahme der fertiggestellten Leistungen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung für Baubegleitung ist abhängig von der Art der Sanierung und der Größe des Gebäudes. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt jedoch auf maximal 20.000 Euro begrenzt.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung von Baubegleitung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Sanierungsmaßnahme muss den Anforderungen des GEG oder der BEG entsprechen.
  • Die energetische Fachplanung und die Baubegleitung müssen durch einen Energieberater oder Sachverständigen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
  • Die förderfähigen Kosten müssen durch Rechnungen oder andere geeignete Nachweise belegt werden können.

Antragstellung

Die Förderung von Baubegleitung kann bei der KfW Bankengruppe oder einem anderen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) benannten Programmträger beantragt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung von Baubegleitung finden Sie auf den folgenden Websites:

Zusammenfassend kann die Baubegleitung im Rahmen der GEG und BEG eine sinnvolle Maßnahme sein, um die energetische Qualität von Gebäuden zu verbessern und die Energiekosten zu senken. Die Förderung durch die KfW Bankengruppe kann die Kosten für die Baubegleitung erheblich reduzieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist und dass die Antragstellung bei der KfW Bankengruppe oder einem anderen Programmträger erfolgen muss.

 

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