Wertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken
Ihr Sachverständiger für die Wertermittlung
bebauter und unbebauter Grundstücke
Was macht ein Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke?
Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken sind Spezialisten, die den Marktwert von Immobilien bestimmen. Sie erstellen dazu Gutachten, die von verschiedenen Institutionen wie Banken, Gerichten und Behörden benötigt werden.
Wann benötige ich einen Sachverständigen für die Wertermittlung?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie ein Gutachten von einem Sachverständigen benötigen:
- Immobilienverkauf: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie in der Regel ein Verkehrswertgutachten, um den Marktwert zu bestimmen. Dies ist wichtig, um einen angemessenen Preis zu erzielen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Erbschaft und Schenkung: Bei der Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie muss der Wert des Grundstücks für die Erb- bzw. Schenkungssteuer ermittelt werden. Auch hier kann ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen.
- Scheidung: Bei einer Scheidung muss der Wert des gemeinsamen Hauses oder Grundstücks häufig aufgeteilt werden. Auch hier kann ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, um den Wert der Immobilie zu ermitteln.
- Gerichtliche Auseinandersetzungen: In gerichtlichen Auseinandersetzungen, z. B. bei Enteignungen oder Zwangsversteigerungen, wird häufig der Wert einer Immobilie durch einen Sachverständigen ermittelt.
- Finanzierung: Wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten, kann die Bank von Ihnen ein Wertgutachten verlangen.
Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten für ein Gutachten sind abhängig vom Umfang der Arbeit und vom Wert der Immobilie. In der Regel liegen die Kosten zwischen 0,5 und 1,5 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie.
Tipp:
Es ist wichtig, dass Sie einen Sachverständigen wählen, der über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Sie sollten sich auch vorab über die Kosten des Gutachtens informieren und einen Kostenvoranschlag einholen.